Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2018

Rechtsprechung
   LSG Hessen, 25.07.2017 - L 7 AL 16/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,41555
LSG Hessen, 25.07.2017 - L 7 AL 16/17 (https://dejure.org/2017,41555)
LSG Hessen, Entscheidung vom 25.07.2017 - L 7 AL 16/17 (https://dejure.org/2017,41555)
LSG Hessen, Entscheidung vom 25. Juli 2017 - L 7 AL 16/17 (https://dejure.org/2017,41555)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,41555) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung von Arbeitslosengeld; Längere Beschäftigungslosigkeit; Keine strenge Beitragsäquivalenz; Verfassungskonformität

  • rechtsportal.de

    SGB III § 150 Abs. 1 S. 1
    Bemessung von Arbeitslosengeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 30.04.2010 - B 11 AL 160/09 B

    Höhe des Arbeitslosengeldes - Bemessungszeitraum und Bemessungsrahmen -

    Auszug aus LSG Hessen, 25.07.2017 - L 7 AL 16/17
    Dem ist die Beklagte unter Verweis auf die Entscheidung des BSG vom 30. November 2010 (B 11 AL 160/09 R) sowie ihre Ausführungen im Widerspruchsbescheid entgegen getreten.

    Es sei nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 8. Juli 2009, B 11 AL 14/08 R, SozR 4-4300 § 130 Nr. 6; Beschluss vom 30. April 2010, B 11 AL 160/09 B, juris) nicht auf das versicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis abzustellen.

    Die von der Beklagten und dem SG den jeweiligen Entscheidungen zu Grunde gelegte Rechtsauffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG, das zuletzt mit seinen Entscheidungen vom 8. Juli 2009 - B 11 AL 14/08 R, SozR 4-4300 § 130 Nr. 6, und 30. April 2010 - B 11 AL 160/09 B, juris, bekräftigt hat, dass im Bemessungszeitraum nach § 150 Abs. 1 Satz 1 SGB III lediglich die Entgelte berücksichtigt werden können, die aufgrund einer Beschäftigung im leistungsrechtlichen Sinn gezahlt wurden.

  • LSG Bayern, 18.07.2016 - L 10 AL 133/16

    Nichtzulassungsbeschwerde - Höhe von Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Hessen, 25.07.2017 - L 7 AL 16/17
    Das BSG habe im zitierten Beschluss ausgeführt: "Wird der Arbeitnehmer nach betriebsbedingter Kündigung bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist bzw. vor dem Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses von der Arbeit freigestellt, so ist als Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Beschäftigungsverhältnis iS des § 130 Abs. 1 S 1 SGB III nicht das rechtliche Ende des Arbeitsverhältnisses, sondern das Ende des leistungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses für die Ermittlung der abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume maßgeblich." Zuletzt hätte das Bayerische LSG am 18. Juli 2016 diese Rechtsansicht erneut bestätigt (Az.: L 10 AL 133/16 NZB).

    Sie hält an ihrer Rechtsauffassung fest und verweist zur Begründung auf die ihrer Auffassung nach überzeugenden Ausführungen im erstinstanzlichen Urteil sowie auf die Entscheidungen des Bayerischen Landessozialgerichts vom 18. Juli 2016 (L 10 AL 133/16 NZB, juris) sowie des Landessozialgerichts Hamburg vom 5. April 2017 (L 2 AL 84/16, juris).

    Diese Rechtsfrage ist geklärt (so ausdrücklich zuletzt auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 18. Juli 2016 - L 10 AL 133/16 NZB, juris; Landessozialgericht Hamburg, Urteile vom 5. April 2017, L 2 AL 68/16 sowie L 2 AL 84/16, beide in juris; zum ganzen siehe auch aktuell Köhler, Auswirkungen einer unwiderruflichen Freistellung auf ALG I, WzS 6./7.2017, S. 171 - 173).

  • BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 14/08 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes ab 1. 1. 2005 - Nichtberücksichtigung von bei

    Auszug aus LSG Hessen, 25.07.2017 - L 7 AL 16/17
    Es sei nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 8. Juli 2009, B 11 AL 14/08 R, SozR 4-4300 § 130 Nr. 6; Beschluss vom 30. April 2010, B 11 AL 160/09 B, juris) nicht auf das versicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis abzustellen.

    Die von der Beklagten und dem SG den jeweiligen Entscheidungen zu Grunde gelegte Rechtsauffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG, das zuletzt mit seinen Entscheidungen vom 8. Juli 2009 - B 11 AL 14/08 R, SozR 4-4300 § 130 Nr. 6, und 30. April 2010 - B 11 AL 160/09 B, juris, bekräftigt hat, dass im Bemessungszeitraum nach § 150 Abs. 1 Satz 1 SGB III lediglich die Entgelte berücksichtigt werden können, die aufgrund einer Beschäftigung im leistungsrechtlichen Sinn gezahlt wurden.

  • LSG Hamburg, 05.04.2017 - L 2 AL 84/16

    Gewährung eines höheren Arbeitslosengeldes unter Berücksichtigung eines nach

    Auszug aus LSG Hessen, 25.07.2017 - L 7 AL 16/17
    Sie hält an ihrer Rechtsauffassung fest und verweist zur Begründung auf die ihrer Auffassung nach überzeugenden Ausführungen im erstinstanzlichen Urteil sowie auf die Entscheidungen des Bayerischen Landessozialgerichts vom 18. Juli 2016 (L 10 AL 133/16 NZB, juris) sowie des Landessozialgerichts Hamburg vom 5. April 2017 (L 2 AL 84/16, juris).

    Diese Rechtsfrage ist geklärt (so ausdrücklich zuletzt auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 18. Juli 2016 - L 10 AL 133/16 NZB, juris; Landessozialgericht Hamburg, Urteile vom 5. April 2017, L 2 AL 68/16 sowie L 2 AL 84/16, beide in juris; zum ganzen siehe auch aktuell Köhler, Auswirkungen einer unwiderruflichen Freistellung auf ALG I, WzS 6./7.2017, S. 171 - 173).

  • BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 22/07 R

    Renten- und Arbeitslosenversicherung - Beschäftigungsverhältnis bei Freistellung

    Auszug aus LSG Hessen, 25.07.2017 - L 7 AL 16/17
    Gegen dieses, seiner Prozessbevollmächtigten am 9. Februar 2017 zugestellte Urteil richtet sich die am 6. März 2017 beim Hessischen Landessozialgericht eingelegte Berufung, mit der der Kläger sein Begehren unter Wiederholung und Vertiefung seines erstinstanzlichen Vortrags sowie unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 24. September 2008 (B 12 KR 22/07 R) weiter verfolgt.
  • BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 27/07 R

    Sozialversicherungspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis - Altersteilzeit

    Auszug aus LSG Hessen, 25.07.2017 - L 7 AL 16/17
    Die von dem Kläger im Berufungsverfahren angeführte Entscheidung des BSG vom 24. September 2008 - B 12 KR 27/07 R, BSGE 101, 273 (in juris) ist demgegenüber nicht einschlägig, da sie eine besondere Konstellation betrifft und im Übrigen ausdrücklich die Rechtsprechung des BSG zur Beschäftigungslosigkeit im leistungsrechtlichen Sinne bekräftigt (vgl. juris Rn. 24).
  • LSG Hamburg, 05.04.2017 - L 2 AL 68/16

    Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Hessen, 25.07.2017 - L 7 AL 16/17
    Diese Rechtsfrage ist geklärt (so ausdrücklich zuletzt auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 18. Juli 2016 - L 10 AL 133/16 NZB, juris; Landessozialgericht Hamburg, Urteile vom 5. April 2017, L 2 AL 68/16 sowie L 2 AL 84/16, beide in juris; zum ganzen siehe auch aktuell Köhler, Auswirkungen einer unwiderruflichen Freistellung auf ALG I, WzS 6./7.2017, S. 171 - 173).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2018 - L 7 AL 84/16
    Auszug aus LSG Hessen, 25.07.2017 - L 7 AL 16/17
    Entgegen den klägerischen Ausführungen wird weder einfach- noch verfassungsrechtlich eine strenge Beitragsäquivalenz der Leistungen gefordert (so auch LSG Hamburg, Urteil vom 5. April 2017, L 7 AL 84/16, juris Rn. 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2018 - L 7 AL 16/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,69139
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2018 - L 7 AL 16/17 (https://dejure.org/2018,69139)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.08.2018 - L 7 AL 16/17 (https://dejure.org/2018,69139)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. August 2018 - L 7 AL 16/17 (https://dejure.org/2018,69139)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,69139) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 47/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2018 - L 7 AL 16/17
    Das trifft beim Auflösungsvertrag/Abwicklungsvertrag nur dann zu, wenn dem Arbeitnehmer andernfalls objektiv arbeitgeberseitig rechtmäßig zum selben Zeitpunkt gekündigt worden und ihm die Hinnahme der Kündigung nicht zumutbar gewesen wäre (BSG, Urteil vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 47/05 R -, SozR 4-4300 § 144 Nr. 13; BSG, Urteil vom 8. Juli 2009 - B 11 AL 17/08 R -, SozR 4-4300 § 144 Nr. 20).

    Allerdings kann das Interesse des Arbeitsnehmers schützenswert sein, sich bei ohnehin nicht zu vermeidender Arbeitslosigkeit wenigstens eine Abfindung zu sichern, was zweifelhaft wäre, wenn eine Kündigung ausgesprochen würde und der Arbeitnehmer es auf den Kündigungsschutzprozess ankommen ließe (BSG, Urteil vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 47/05 R -, SozR 4-4300 § 144 Nr. 13).

  • BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 17/08 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Widerspruch gegen den

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2018 - L 7 AL 16/17
    Das trifft beim Auflösungsvertrag/Abwicklungsvertrag nur dann zu, wenn dem Arbeitnehmer andernfalls objektiv arbeitgeberseitig rechtmäßig zum selben Zeitpunkt gekündigt worden und ihm die Hinnahme der Kündigung nicht zumutbar gewesen wäre (BSG, Urteil vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 47/05 R -, SozR 4-4300 § 144 Nr. 13; BSG, Urteil vom 8. Juli 2009 - B 11 AL 17/08 R -, SozR 4-4300 § 144 Nr. 20).
  • BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 22/96

    Anfechtungsklage gegen einen Sperrzeitbescheid, Bestimmung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2018 - L 7 AL 16/17
    a) Die Aussicht auf eine Abfindung stellt für sich genommen keinen wichtigen Grund dar; erforderlich sind vielmehr überlagernde Sachzwänge in der betrieblichen Situation des Arbeitnehmers (BSG, Urteil vom 29. November 1989 - 7 RAr 86/88 - SozR 4100 § 119 Nr. 36; BSG, Urteil vom 6. Juni 1997 - 7 RAr 22/96 -, SozR 3-1500 § 144 Nr. 12).
  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 86/88

    Drastischer Personalabbau als wichtiger Grund iS. des § 119 AFG

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2018 - L 7 AL 16/17
    a) Die Aussicht auf eine Abfindung stellt für sich genommen keinen wichtigen Grund dar; erforderlich sind vielmehr überlagernde Sachzwänge in der betrieblichen Situation des Arbeitnehmers (BSG, Urteil vom 29. November 1989 - 7 RAr 86/88 - SozR 4100 § 119 Nr. 36; BSG, Urteil vom 6. Juni 1997 - 7 RAr 22/96 -, SozR 3-1500 § 144 Nr. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht